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Neu im Strafrecht: antiquierte Sexualmoral
Eintrag von Robert John, 9. August 2007
Der
Rat der Europäischen Union (Wikipedia) hat 22. September 2003 einen "Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie" (
PDF-Dokument, 118 KB, 22. Dezember 2003, Rahmenbeschluss 2004/68/JI) erlassen. Die Umsetzung erfolgt in den jeweiligen Mitgliedsländern. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
PDF-Dokument, 225 KB, 16. November 2006, Drucksache 16/3439) liegt mittlerweile vor. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat dazu am 18. Juni 2007 Sachverständige geladen, um deren
Stellungnahmen einzuholen.
Am deutlichsten wird der Sachverständige Philipp Thiee, der den Gesetzentwurf für nicht zustimmungsfähig hält. Seine vorgetragenen Kritikpunkte werden von den Sachverständigen mehrheitlich geteilt. Dazu zählt zum Beispiel, dass zwischen Kindern und Jugendlichen nicht mehr unterschieden werden soll. Als Kind soll jede Person bis 18 Jahre gelten. Gleichzeitig soll ein Mindestalter des Täters gestrichen werden. Das birgt absurde Konsequenzen, wie Karl Weiss in einem fiktiven Beispiel im Umgang mit Fotos in seinem Blog darlegt.
Weiss:
"Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen 'oben ohne' sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.
Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po ('sexuelle Handlungen') sei das nicht möglich gewesen."
Karl Weiss: Verschärfung im Sexualstrafrecht
Was Experten zu den neuen Gesetzen sagen
Karl Weiss, 8. August 2007
Philipp Thiee: Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 18.06.2007 zum Gesetzentwurf §§ 184b StGB BT-Drs.: 16/3439
Deutscher Bundestag, 18. Juni 2007 (
PDF-Dokument, 207 KB)